Den Abschluss der Weiterbildung bildet das Prüfungsmodul, in dem die Teilnehmenden ihr erworbenes Wissen praktisch und reflektiert zusammenführen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Prüfungsmodul ist die aktive Teilnahme an den vorherigen Modulen der Weiterbildung.
Die Prüfungsleistung besteht aus zwei Teilen. Zunächst erstellen die Teilnehmenden eine schriftliche Ausarbeitung, in der sie ein eigenes Projekt aus dem Bereich der tiergestützten Intervention vorstellen. Dieses Projekt kann beispielsweise ein geplantes Angebot, ein Konzept für eine bestimmte Zielgruppe oder die Beschreibung eines konkreten Interventionssettings sein. Ziel der Arbeit ist es, die im Kurs erarbeiteten Inhalte – von Tierethik über Methodik bis hin zu organisatorischen Rahmenbedingungen – nachvollziehbar in ein eigenes Konzept zu übertragen.
Im Anschluss folgt eine mündliche Präsentation im Rahmen eines Kolloquiums. Die Teilnehmenden stellen ihr Projekt vor und treten anschließend in eine gemeinsame Diskussionsrunde ein. Diese dient nicht nur der Prüfung, sondern auch dem fachlichen Austausch und der gemeinsamen Reflexion.
Ein genauer Überblick über die Anforderungen der Prüfungsleistung wird im Verlauf der Weiterbildung ausführlich vorgestellt und erläutert. Die Teilnehmenden erhalten ausreichend Zeit, um ihr Projekt zu entwickeln, offene Fragen zu klären und sich gezielt auf das Kolloquium vorzubereiten.
So bildet das Prüfungsmodul einen stimmigen Abschluss der Weiterbildung: Es verbindet Theorie und Praxis und ermöglicht den Teilnehmenden, ihre eigene fachliche Position in der tiergestützten Arbeit sichtbar zu machen.
Bedeutung
Das Prüfungsmodul ermöglicht es den Teilnehmenden, ihr erworbenes Wissen in ein eigenes Projektkonzept zu übertragen und fachlich zu präsentieren. Durch die Verbindung aus schriftlicher Ausarbeitung und Kolloquium werden sowohl die praktische Anwendung der Inhalte als auch die Fähigkeit zur reflektierten Darstellung der eigenen Arbeit gestärkt.
